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Text gilt ab: 03.06.2020
Fassung: 07.08.2013
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Anlage 5 (§ 20 Abs. 3 Satz 3)
Bemessung der Ersatzzahlungen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds





Spalte 1
Spalte 2


Bewertung des Schutzguts Landschaftsbild gemäß Anlage 2.2
Bemessung der Ersatzzahlungen nach der Höhe der Baukosten entsprechend der Intensität der vorhabensbezogenen Wirkungen


hoch
mittel
gering
Nicht erheblich


sehr hoch
9 %
7 %
5 %
0


hoch
7 %
5 %
4 %
0


mittel
5 %
3 %
2 %
0


gering
3 %
2 %
1 %
0










Erheblichkeitsschwelle Matrix zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs


Sind von einem Vorhaben unterschiedliche Wertstufen des Landschaftsbilds betroffen, ist ein gemittelter Betrag in Euro anzusetzen.