BayKompV
Text gilt ab: 03.06.2020
Fassung: 07.08.2013
Anlage 4.2 (§ 8 Abs. 3 Satz 4, § 9 Abs. 3 Satz 2, § 14 Abs. 1)
Geeignete Kompensationsmaßnahmen für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft und das Landschaftsbild
Spalte 1
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Spalte 2
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Spalte 3
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Spalte 4
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Spalte 5
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Schutzgüter
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Maßnahmenbeschreibung
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Entsiegelungs- und Wiedervernetzungsmaßnahme
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Pflege und Bewirtschaftungsmaßnahmen (PIK-Maßnahmen), die einzeln oder in sinnvollen Kombinationen in die land- oder forstwirtschaftliche Produktion integriert werden können
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Ökokontomaßnahme
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Boden
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Entsiegelung oder Teilentsiegelung von Flächen, soweit keine andere
gesetzliche Verpflichtung besteht, mit anschließender Biotopentwicklung oder Biotoppflege
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X
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X
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Verminderung der Bewirtschaftungsintensität durch Extensivierung
(z.B. durch Neuanlage von Dauergrünland)
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X
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X
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Maßnahmen zum Erosionsschutz durch Anlage naturnaher Strukturen
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X
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X
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Maßnahmen zur Optimierung des Nähr- und Schadstoffrückhaltevermögens und des Retentionsvermögens für Niederschläge
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X
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Wiedervernässung von ehemals nassen und feuchten Standorten
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X
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Wasser
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Renaturierung von Gewässern durch Rückbau von Wehren, Sohlschwellen, Uferverbauungen, Sohlanhebungen, Aufweitung des
Gewässerquerschnitts
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X
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X
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Wiederherstellung der Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft
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X
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Verminderung des Eintrags von Schadstoffen und der Eutrophierung von Oberflächengewässern durch die Anlage von Gewässerrandstreifen in ausreichender Breite
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X
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X
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Wiederherstellung eines natürlichen Abflussgeschehens
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X
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X
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Verminderung des Oberflächenabflusses durch Entsiegelung und standortheimischer und naturnaher Bepflanzung/Rückhalt in der Fläche
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X
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X
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Wiedervernässung von entwässerten ehemaligen Feuchtgebieten und Mooren
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X
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X
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Klima/Luft
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Schaffung klimarelevanter Strukturen (Gehölze, Gewässer, Grünland)
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X
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X
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Pflanzungen zur örtlichen Klimaverbesserung zur Schaffung von Frischluftschneisen
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X
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X
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Entsiegelung von Flächen mit anschließender Biotopentwicklung oder Biotoppflege
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X
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X
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Landschaftsbild
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Wiederherstellung naturraumtypischer Landschaftsbildelemente
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X
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Anlage landschaftstypischer Kulturlandschaftselemente
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X
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Einbindung von Bauwerken in die Landschaft durch Eingrünung mit standortheimischen Gehölzen
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Wiederherstellung von Blick-/Wegebeziehungen
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X
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Rückbaumaßnahmen, soweit keine andere gesetzliche Verpflichtung besteht
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X
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