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BayKompV
Text gilt ab: 03.06.2020
Fassung: 07.08.2013
Anlage 4.2 (§ 8 Abs. 3 Satz 4, § 9 Abs. 3 Satz 2, § 14 Abs. 1)
Geeignete Kompensationsmaßnahmen für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft und das Landschaftsbild
Spalte 1
Spalte 2
Spalte 3
Spalte 4
Spalte 5
Schutzgüter
Maßnahmenbeschreibung
Entsiegelungs- und Wiedervernetzungsmaßnahme
Pflege und Bewirtschaftungsmaßnahmen (PIK-Maßnahmen), die einzeln oder in sinnvollen Kombinationen in die land- oder forstwirtschaftliche Produktion integriert werden können
Ökokontomaßnahme
Boden
Entsiegelung oder Teilentsiegelung von Flächen, soweit keine andere
gesetzliche Verpflichtung besteht, mit anschließender Biotopentwicklung oder Biotoppflege
X

X
Verminderung der Bewirtschaftungsintensität durch Extensivierung
(z.B. durch Neuanlage von Dauergrünland)

X
X
Maßnahmen zum Erosionsschutz durch Anlage naturnaher Strukturen

X
X
Maßnahmen zur Optimierung des Nähr- und Schadstoffrückhaltevermögens und des Retentionsvermögens für Niederschläge

X

Wiedervernässung von ehemals nassen und feuchten Standorten


X
Wasser
Renaturierung von Gewässern durch Rückbau von Wehren, Sohlschwellen, Uferverbauungen, Sohlanhebungen, Aufweitung des
Gewässerquerschnitts
X

X
Wiederherstellung der Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft


X
Verminderung des Eintrags von Schadstoffen und der Eutrophierung von Oberflächengewässern durch die Anlage von Gewässerrandstreifen in ausreichender Breite
X

X
Wiederherstellung eines natürlichen Abflussgeschehens
X

X
Verminderung des Oberflächenabflusses durch Entsiegelung und standortheimischer und naturnaher Bepflanzung/Rückhalt in der Fläche
X

X
Wiedervernässung von entwässerten ehemaligen Feuchtgebieten und Mooren
X

X
Klima/Luft
Schaffung klimarelevanter Strukturen (Gehölze, Gewässer, Grünland)
X

X
Pflanzungen zur örtlichen Klimaverbesserung zur Schaffung von Frischluftschneisen
X

X
Entsiegelung von Flächen mit anschließender Biotopentwicklung oder Biotoppflege
X

X
Landschaftsbild
Wiederherstellung naturraumtypischer Landschaftsbildelemente


X
Anlage landschaftstypischer Kulturlandschaftselemente


X
Einbindung von Bauwerken in die Landschaft durch Eingrünung mit standortheimischen Gehölzen



Wiederherstellung von Blick-/Wegebeziehungen


X
Rückbaumaßnahmen, soweit keine andere gesetzliche Verpflichtung besteht


X