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BayKompV
Text gilt ab: 03.06.2020
Fassung: 07.08.2013
Anlage 2.1 (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2)
Wesentliche wertbestimmende Merkmale und Ausprägungen des Schutzguts Arten und Lebensräume
Spalte 1
Spalte 2
Spalte 3
Bewertung
Merkmale und Ausprägung
Merkmale und Ausprägung
Flächenbezogene Bewertung gemäß Anlage 3.1
in der Regel keine flächenbezogene Bewertung gemäß Anlage 3.1
hoch
seltene und repräsentative naturnahe, extensiv oder ungenutzte Ökosysteme mit in der Regel extremen Standorteigenschaften und einem hohen Anteil standortspezifischer Arten, die in der Regel nicht wiederherstellbar sind
Biotope gemäß § 30 BNatSchG und Art. 23 BayNatSchG
Biotoptypen im Sinn der Kartieranleitung der Biotopkartierung Bayern
land-, teich- oder forstwirtschaftlich extensiv genutzte Flächen mit sehr hohem Biotopwert
Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie
Habitate für Rote-Liste-Arten (Tierarten) mit deren spezifischen Ansprüchen
Habitate gegebenenfalls sonstiger lokal seltener Tierarten, -exemplare, -populationen und -bestände
Lebensräume, Rastbereiche, Überwinterungsbereiche oder Nahrungshabitate der in den einschlägigen Artenschutzabkommen und -übereinkommen aufgeführten Arten (z.B. FFH-Richtlinie, Bundesartenschutzverordnung, Ramsar-Konvention)
Wiesenbrütergebiete im Sinn des Art. 23 Abs. 5 BayNatSchG
überregional bedeutsame Biotopverbundachsen mit besonderer Vernetzungsfunktion (Habitate, Teilhabitate, Trittsteinhabitate)
große unzerschnittene naturnahe Räume
regional bedeutsame Arten und deren Habitate und Lebensraumbeziehungen (für Arten ohne Rote-Liste-Status)
Standorte, die für die Entwicklung von gesetzlich geschützten Biotopen günstige Voraussetzungen bieten
mittel
durch menschliche Einflüsse überprägte Ökosysteme und Biotope, die günstige Entwicklungsbedingungen für natürliche Biotoptypen von hoher Bedeutung aufweisen
land-, teich- oder forstwirtschaftlich extensiv genutzte Bereiche mit hohem Biotopwert
gering
naturferne und anthropogen beeinflusste Biotoptypen
Äcker, Grünländer, Teiche oder Forste, die nicht mit hoch oder mittel bewertet sind
keine naturschutzfachliche Bedeutung
versiegelte Flächen (Gebäude, Straßen)