KommZG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 20.06.1994

2. Abschnitt Verfassung und Verwaltung

Art. 29 Organe
Art. 30 Rechtsstellung der Verbandsvorsitzenden sowie der übrigen Verbandsrätinnen und Verbandsräte
Art. 31 Zusammensetzung der Verbandsversammlung
Art. 32 Einberufung der Verbandsversammlung, Öffentlichkeit
Art. 33 Beschlüsse und Wahlen in der Verbandsversammlung
Art. 33a Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung
Art. 34 Zuständigkeit der Verbandsversammlung
Art. 34a (aufgehoben)
Art. 35 Wahl der Verbandsvorsitzenden
Art. 36 Zuständigkeit der Verbandsvorsitzenden
Art. 37 Form der Vertretung nach außen
Art. 38 Dienstkräfte
Art. 39 Geschäftsstelle und Geschäftsleiter