KommHV-Kameralistik
Text gilt ab: 01.02.2024
Fassung: 03.12.1976

Dritter Unterabschnitt Tagesabschluß, Zwischenabschlüsse und Jahresabschluß

§ 72 Tagesabschluss
§ 73 (aufgehoben)
§ 74 Jahresabschluß