KommHV-Kameralistik
Text gilt ab: 01.02.2024
Fassung: 03.12.1976

Abschnitt 12 Verwaltung der Kassenmittel, der Wertgegenstände und anderer Gegenstände

§ 57 Verwaltung der Kassenmittel
§ 58 Aufbewahrung und Beförderung von Zahlungsmitteln
§ 59 Verwahrung von Wertgegenständen
§ 60 Verwahrung von anderen Gegenständen