KommHV-Kameralistik
Text gilt ab: 01.02.2024
Fassung: 03.12.1976
§ 87
Begriffsbestimmungen
Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die nachfolgenden Begriffe zugrunde zu legen:
- 1.
-
Abschlußbuchungendie für den kassenmäßigen Abschluß und die Haushaltsrechnung des abgelaufenen Jahres noch erforderlichen Buchungen einschließlich der Übertragungen in das folgende Jahr, ausgenommen die Buchungen von Einzahlungen und Auszahlungen von Dritten oder an Dritte einschließlich der Sondervermögen mit Sonderrechnungen
- 2.
-
Anlagekapitaldas für das Anlagevermögen von kostenrechnenden Einrichtungen gebundene Kapital (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der Abschreibungen)
- 3.
-
Anlagevermögendie Teile des Vermögens, die dauernd der Aufgabenerfüllung dienen;im einzelnen:
- 3.1
-
Grundstücke
- 3.2
-
bewegliche Sachen mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Sinn des Einkommensteuergesetzes
- 3.3
-
dingliche Rechte
- 3.4
-
Beteiligungen sowie Wertpapiere, die zum Zweck der Beteiligungen erworben wurden
- 3.5
-
Forderungen aus Darlehen, die aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt wurden
- 3.6
-
Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen
- 3.7
-
das in Sondervermögen mit Sonderrechnung eingebrachte Eigenkapital
- 3.8
-
immaterielle Vermögensgegenstände mit Ausnahme solcher nach § 75 Abs. 2 Nr. 2
- 4.
-
Außerplanmäßige Einnahmen und AusgabenEinnahmen, für die keine Zweckbestimmung im Haushaltsplan vorgesehen istAusgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt und keine Haushaltsausgabereste aus den Vorjahren verfügbar sind
- 5.
-
Auszahlungendie aus der Kasse oder Sonderkasse hinausgehenden Beträge einschließlich der Verrechnungen (Nummer 40.3)
- 6.
-
BargeldMünzen und Banknoten, die als gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt sind
- 7.
-
BaumaßnahmenNeu-, Erweiterungs- und Umbauten sowie die Instandsetzung von Bauten, soweit sie nicht der Unterhaltung baulicher Anlagen dient
- 8.
-
Beschäftigteim Sinne dieser Verordnung sind die bei der Kommune beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer und Personen, denen von der Kommune Aufgaben übertragen sind
- 9.
-
DeckungsreserveMittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungshaushalts
- 10.
-
Durchlaufende GelderBeträge, die für einen Dritten lediglich vereinnahmt und verausgabt werden
- 11.
-
Einzahlungendie bei der Kasse oder Sonderkasse eingehenden Beträge einschließlich der Verrechnungen (Nummer 40.3)
- 12.
-
Elektronische Signaturen
- –
-
qualifizierte elektronische Signaturen gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014
- –
-
fortgeschrittene Signaturen gemäß Art. 3 Nr. 11 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014, deren ergänzende Merkmale allgemein durch das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration festgelegt worden sind
- 13.
-
ErlaßVerzicht auf einen Anspruch
- 14.
-
Fehlbetragder Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Soll-Ausgaben in der Haushaltsrechnung höher sind als die Soll-Einnahmen
- 15.
-
Fremde Mitteldie in § 13 Nrn. 2 und 3 genannten Beträge
- 16.
-
Geldanlageder Erwerb von Wertpapieren und Forderungen aus Mitteln des Kassenbestands oder aus den den Rücklagen zugewiesenen Mitteln
- 17.
-
HaushaltsresteEinnahme- und Ausgabeansätze und nicht verwendete zweckgebundene Mehreinnahmen (§ 17 Abs. 1 Satz 3), die in das folgende Jahr übertragen werden
- 18.
-
Haushaltsvermerkeeinschränkende oder erweiternde Bestimmungen zu Ansätzen des Haushaltsplans (z.B. Vermerke über Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, Zweckbindung, Sperrvermerke)
- 19.
-
Innere Darlehendie vorübergehende Inanspruchnahme von Mitteln der Sonderrücklagen als Deckungsmittel im Vermögenshaushalt
- 20.
-
InvestitionenAusgaben für die Veränderung des Anlagevermögens
- 21.
-
InvestitionsförderungsmaßnahmenZuweisungen, Zuschüsse und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen von Sondervermögen mit Sonderrechnung
- 22.
-
Ist-Ausgabendie Ausgaben der Kasse
- 23.
-
Ist-Einnahmendie Einnahmen der Kasse
- 24.
-
Kassenmitteldie Zahlungsmittel im Sinn der Nr. 39.1 und die dem unbaren Zahlungsverkehr dienenden Bestände
- 25.
-
Kassenrestedie Beträge, um die die Soll-Einnahmen höher sind als die Ist-Einnahmen (Kasseneinnahmereste) oder um die die Soll-Ausgaben höher sind als die Ist-Ausgaben (Kassenausgabereste) und die in einem späteren Haushaltsjahr zu zahlen sind
- 26.
-
Kreditedas unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite
- 27.
-
Niederschlagungdie befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs ohne Verzicht auf den Anspruch selbst
- 28.
-
SchuldenZahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen sowie aus der Aufnahme von Kassenkrediten
- 29.
-
Soll-Ausgabendie bis zum Abschlußtag zu leistenden und auf Grund von Auszahlungsanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Ausgaben
- 30.
-
Soll-Einnahmendie bis zum Abschlußtag fälligen oder über diesen Zeitpunkt hinaus gestundeten, auf Grund von Annahmeanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Einnahmen, ohne die niedergeschlagenen und erlassenen Beträge
- 31.
-
Speichermedienelektronische oder optische Medien (Speicherplatten, Mikrofiche), die zur Aufbewahrung der Bücher und Belege nur dann geeignet sind, wenn für die Dauer der Aufbewahrungsfristen die nicht veränderbare Speicherung und die erforderliche Lesbarkeit der Daten sichergestellt ist
- 32.
-
Tilgung von Krediten
- 32.1
-
Ordentliche Tilgungdie Leistung des im Haushaltsjahr zurückzuzahlenden Betrags bis zu der in den Rückzahlungsbedingungen festgelegten Mindesthöhe
- 32.2
-
Außerordentliche Tilgungdie über die ordentliche Tilgung hinausgehende Rückzahlung einschließlich Umschuldung
- 33.
-
Überplanmäßige Einnahmen und AusgabenEinnahmen, die die im Haushaltsplan vorgesehenen Beträge und die aus den Vorjahren übertragenen Haushaltseinnahmereste übersteigen,Ausgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die aus den Vorjahren übertragenen Haushaltsausgabereste übersteigen
- 34.
-
Überschußder Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Soll-Einnahmen des Vermögenshaushalts in der Haushaltsrechnung die Soll-Ausgaben für die in § 22 Abs. 2 genannten Zwecke, für Zuführungen zum Verwaltungshaushalt und für die veranschlagte Zuführung zur allgemeinen Rücklage übersteigen
- 35.
-
Umschuldungdie Ablösung von Krediten durch andere Kredite
- 36.
-
VerfügungsmittelBeträge, die den gesetzlichen Vertretern für dienstliche Zwecke, für die keine Ausgaben veranschlagt sind, zur Verfügung stehen
- 37.
-
Vorjahrdas dem Haushaltsjahr vorangehende Jahr
- 38.
-
Vorschüsse und Verwahrgelderdie in § 30 genannten Beträge und die durchlaufenden Gelder
- 39.1
-
ZahlungsmittelBargeld, Schecks, in den Fällen des § 85 Satz 1 auch Wechsel
- 39.2
-
GeldkarteKartensysteme, bei denen der Karteninhaber dem Kartenherausgeber im Voraus den Gegenwert der auf der Karte gespeicherten Werteinheiten bezahlt, in Form eines auf einer Karte der Banken oder Sparkassen installierten Mikrochips, der das Auf- und Abbuchen sowie die Speicherung von elektronischen Geldeinheiten als Guthaben ermöglicht
- 39.3
-
DebitkarteKartensysteme, die dem Kontoinhaber die Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung eröffnen, wobei das Konto des Karteninhabers belastet wird, in Form eines auf einer Karte der Banken oder Sparkassen installierten Mikrochips oder Magnetstreifens
- 39.4
-
KreditkarteKartensysteme der Kreditkartenunternehmen, die Zahlungen über das Kreditkartenunternehmen ermöglichen, bei denen der verfügte Wert erst verzögert mit einem individuell vereinbarten Zahlungsziel vom Konto des Karteninhabers eingezogen wird, in Form eines auf einer Karte des Kreditkartenunternehmens installierten Magnetstreifens
- 40.
-
Zahlungsverkehr
- 40.1
-
Unbare Zahlungendie auch mittels Geldkarten, Debitkarten oder Kreditkarten bewirkten Überweisungen oder Einzahlungen auf ein Konto der Kasse oder Sonderkasse bei einem Kreditinstitut und entsprechende Überweisungen oder Auszahlungen von einem solchen Konto sowie die Übersendung von Schecks sowie in den Fällen des § 85 Satz 1 auch von Wechseln
- 40.2
-
Barzahlungendie Übergabe oder Übersendung von Bargeld; als Barzahlung gilt auch die Übergabe von Schecks sowie in den Fällen des § 85 Satz 1 auch von Wechseln
- 40.3
-
VerrechnungenZahlungen, die durch buchmäßigen Ausgleich zwischen Einzahlungen und Auszahlungen bewirkt werden, ohne daß die Höhe des Kassensollbestands verändert wird (Aufrechnung, Verrechnung zwischen verschiedenen Buchungsstellen).