BayKiBiG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 08.07.2005

4. Teil Bildungs- und Erziehungsarbeit

Art. 10 Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen
Art. 11 Bildungs- und Erziehungsarbeit in Kindertageseinrichtungen; Erziehungspartnerschaft
Art. 12 Bildungs- und Erziehungsarbeit in Kindertageseinrichtungen für Kinder bei besonderen Bedarfslagen
Art. 13 Grundsätze für die Bildungs- und Erziehungsarbeit in förderfähigen Kindertageseinrichtungen; Bildungs- und Erziehungsziele
Art. 14 Elternbeirat
Art. 14a Landeselternbeirat
Art. 15 Vernetzung von Kindertageseinrichtungen; Zusammenarbeit mit der Grundschule
Art. 16 Bildungs- und Erziehungsarbeit bei Betreuung in Tagespflege
Art. 17 Wissenschaftliche Begleitung, Fortbildung