Inhalt

BayKiBiG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 08.07.2005
Art. 1
Geltungsbereich
1Dieses Gesetz gilt für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege. 2Es findet keine Anwendung auf heilpädagogische Tagesstätten.