KWaldV
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 09.02.2007

Teil 2 Forstbetriebsleitung und Forstbetriebsausführung

§ 6 Aufgaben der Forstbetriebsleitung
§ 7 Aufgaben der Forstbetriebsausführung
§ 8 Wahrnehmung der Forstbetriebsleitung und Forstbetriebsausführung
§ 9 Wahrnehmung von Betriebsleitung und Betriebsausführung durch eigenes Personal
§ 10 Wahrnehmung von Betriebsleitung und Betriebsausführung durch die unteren Forstbehörden
§ 11 Wahrnehmung von Betriebsleitung und Betriebsausführung durch Sonstige