KG
Text gilt ab: 01.05.2023
Fassung: 20.02.1998

Zweiter Abschnitt Benutzungsgebühren, Entschädigungen und Beiträge

Art. 21 Benutzungsgebühren
Art. 22 Entschädigungen
Art. 23 Gebühren- und Auslagenfreiheit
Art. 24 Kurtaxe