IVUAbwV
Text gilt ab: 01.08.2018
Fassung: 12.12.2001
§ 1
Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für das Einleiten von Abwasser, das in den in Anhang I der Richtlinie 96/61/EG aufgeführten Anlagen (IVU-Anlagen) anfällt.