HKaG
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 06.02.2002

Abschnitt IV Weiterbildung

Art. 27 Bezeichnungen
Art. 28 Fachrichtungen
Art. 29 Anerkennung zum Führen von Bezeichnungen
Art. 30 Ablauf der Weiterbildung
Art. 31 Weiterbildungsermächtigung und Weiterbildungsstätten
Art. 32 Erteilung von Weiterbildungsermächtigungen und Zulassung von Weiterbildungsstätten
Art. 33 Anerkennungsverfahren zum Führen einer Bezeichnung
Art. 34 Fachgebietsgrenzen
Art. 35 Erlass und Inhalt der Weiterbildungsordnung
Art. 36 Geltung von Anerkennungen