HG 2019/2020
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 24.05.2019
Art. 1
Feststellung des Haushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird in Einnahmen und Ausgaben
- 1.
-
für das Haushaltsjahr 2019 auf 65 554 713 800 € und
- 2.
-
für das Haushaltsjahr 2020 auf 80 648 130 200 €
festgestellt.