BayGaV
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 05.04.2005

Teil 1 Gutachterausschüsse

§ 1 Zuständigkeit
§ 2 Zusammensetzung
§ 3 Berufung der Gutachter
§ 4 Verpflichtung der ehrenamtlichen Gutachter
§ 5 Abberufung von Gutachtern
§ 6 Besetzung im Einzelfall, Beschlussfassung
§ 7 Entschädigung der Gutachter
§ 8 Aufgaben des Vorsitzenden
§ 9 Geschäftsstelle
§ 10 Führung der Kaufpreissammlung
§ 11 Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
§ 12 Bodenrichtwerte
§ 13 Sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten
§ 14 Erstattung von Gutachten
§ 15 Gebühren und Auslagen für Gutachten