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GeschOVfGH
Text gilt ab: 01.12.2023
Fassung: 18.12.1990
§ 7
Amtstracht
1Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs tragen in den zur mündlichen Verhandlung und zur Verkündung bestimmten Sitzungen eine Robe aus blauem Stoff mit dunkelblauem Samtbesatz. 2Richterinnen tragen eine weiße Bluse, Richter ein weißes Hemd und einen weißen Binder. 3Die Regelung gilt entsprechend für den Schriftführer.