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GesVSV
Text gilt ab: 01.09.2022
Fassung: 01.08.2017
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Anlage (zu § 9)
1.
Für die in den Tabellen genannten Produkte gelten die dort aufgeführten Referenzwerte. Sind verschiedene Einheiten genannt, ist die Einheit einschlägig, die zuerst erreicht wird.
2.
Maßgeblich für die Beurteilung des Erreichens ist der jährliche Durchschnittswert aus den Produktionsmengen der letzten drei Kalenderjahre. Sofern der Betrieb nicht bereits in den letzten drei Kalenderjahren produziert hat, ist ein Durchschnitt aus den letzten beiden Kalenderjahren zu errechnen. Hat der Betrieb bislang nur in einem vollen Kalenderjahr produziert, ist dieses heranzuziehen. Bei Neugründungen von Betrieben und bei Betriebsübernahmen ist die zu erwartende jährliche Produktionsmenge anhand der Angaben des Betriebes und der sonstigen Umstände durch die Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit der Kontrollbehörde zu schätzen.
3.
Bei Betrieben, die mehrere Produkte herstellen, die innerhalb derselben Tabelle aufgeführt sind, sind die prozentualen Anteile der Durchschnittsproduktionsmengen an den jeweiligen Referenzwerten zu addieren. Ausschlaggebend ist, ob die Summe einen Wert von 100 % erreicht. Produkte, die in einem Betrieb weiterverarbeitet werden, sind nicht mehrfach zu berücksichtigen.
Tabelle 1: Lebensmittel, hergestellt von Betrieben gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GesVSV
Lebensmittel
Referenzwert Jahresproduktion
Schlachttiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Schweine)
1 500 Großvieheinheiten entsprechend Tabelle 5
Schlachttiere (Geflügel, Kaninchen)
225 000 Stück
Fleisch und Fleischerzeugnisse (außer Wild)
1 600 Tonnen
Wildfleisch und Wildfleischerzeugnisse
13 400 Kilogramm
Eier und Eiprodukte
330 Tonnen
Naturdärme
35 Tonnen
Milch und Milcherzeugnisse
2 800 Tonnen
Schafmilch
520 Tonnen
Käse, Käsezubereitungen und Zubereitungen
420 Tonnen
Pizza und pizzaähnliche Erzeugnisse
2 200 Tonnen
Fertiggerichte, vorverpackt im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (heiß, kalt, gekühlt oder tiefgefroren)
130 000 Verpackungseinheiten oder Portionen oder 40 Tonnen
Tiefkühlerzeugnisse
130 000 Verpackungseinheiten oder 40 Tonnen
Teigwaren
940 Tonnen
Kartoffeln und Kartoffelprodukte
2 300 Tonnen
Fisch und Meeresfrüchte (ohne Garnelen)
500 Tonnen
Garnelen
15 Tonnen
Kaviar, Deutscher Kaviar und anderer Fischrogen
20 Tonnen
Lachs, Forellen und andere Süßwasserfische
320 Tonnen
Muscheln und Austern
80 Tonnen
Antipasti, Pesto und vegane beziehungsweise vegetarische Brotaufstriche
320 Tonnen
Suppen, Soßen, Fonds (flüssig)
940 000 Liter
Suppen, Soßen, Fonds (pulverförmig)
150 Tonnen
Sprossen
80 Tonnen
Tabelle 2: Lebensmittel, hergestellt oder verarbeitet von Betrieben gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GesVSV
Lebensmittel
Referenzwert Jahresproduktion
Eier (nur Eierpackstelle)
4 700 000 Stück
Brot und Kleingebäck
1 800 Tonnen
Feine Backwaren
1 600 Tonnen
Teiglinge für Kleingebäck und feine Backwaren
1 700 Tonnen
Konditoreiwaren
1 600 Tonnen
Knödelbrot
640 Tonnen
Teiglinge für Pizza und Teiglinge für pizzaähnliche Erzeugnisse
1 100 Tonnen
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke
120 Tonnen
Senf
160 Tonnen
Ölsaaten (zum Beispiel Senfsaat, Haselnüsse, Sonnenblumenkerne)
340 Tonnen
Getreide und Getreideprodukte
25 000 Tonnen
Malz
680 Tonnen
Gewürzsalze, Gewürzzubereitungen und Gewürzmischungen
620 Tonnen
Kräuter (getrocknet)
50 Tonnen
Zucker und Zuckerarten
510 Tonnen
Pflanzliche Speiseöle
110 Tonnen
Baby- und Kleinkindernahrung
370 Tonnen
Bilanzierte Diäten (ausgenommen Säuglinge und Kleinkinder)
100 Tonnen
Bilanzierte Diäten für Säuglinge und Kleinkinder
25 Tonnen
Tee und teeähnliche Erzeugnisse
40 Tonnen
Nahrungsergänzungsmittel allgemein
140 Tonnen
Nahrungsergänzungsmittel (nur in Kapsel- oder Tablettenform (keine Brausetabletten))
15 000 000 Kapseln oder Tabletten oder 3 Tonnen
Backvormischungen für Backwaren und feine Backwaren
110 Tonnen
Lebensmittelaromen und Gewürzextrakte
9 Tonnen
Lebensmittelenzyme
0,8 Tonnen
Lebensmittelzusatzstoffe
10 Tonnen
Tabelle 3: Kosmetische Mittel, hergestellt von Betrieben gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GesVSV
Kosmetische Mittel
Referenzwert Jahresproduktion
Duftprodukte (zum Beispiel Deodorant, Parfüm)
10 Tonnen
Dekorative Kosmetik (zum Beispiel Lippenstift, Mascara, Nagellack)
0,5 Tonnen
Körperpflege und –reinigung (Duschbad, Seifen, Bodylotion)
150 Tonnen
Haarprodukte (Shampoo, Pflege, Farben, Stylingprodukte)
60 Tonnen
Sonnenschutz
60 Tonnen
Mundhygiene (Zahnpasta, Mundwasser)
40 Tonnen
Gesichts- und Handpflege (Cremes, Pflegeöle, Reinigung, Nagellackentferner, Make-up-Entferner)
20 Tonnen
Anti-Aging-Produkte in speziellen Formen wie zum Beispiel Kapseln, Ampullen, Pads
2,3 Tonnen
Tabelle 4: Tiere, gehalten in Anlagen nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 GesVSV
Tierart
Referenzwert Jahresproduktion
Fische
25 Tonnen
Krustentiere (zum Beispiel Garnelen)
15 Tonnen
Tabelle 5: Umrechnung Großvieheinheiten
Tierart und Alter
Großvieheinheit (GVE)
Rinder über 2 Jahre
1,0
Rinder (sonstige)
0,5
Schafe und Ziegen
0,1
Schaf- und Ziegenlämmer (Lebendgewicht unter 15 kg)
0,05
Pferde unter 6 Monaten
0,5
Pferde über 6 Monaten
1,0
Ferkel (Lebendgewicht unter 15 kg)
0,05
Schweine (Lebendgewicht über 100 kg)
0,20
Sonstige Schweine
0,15