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GebOVerm
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 15.03.2006
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Anlage (zu § 10 Abs. 1, Abs. 2 Satz 4)
Gebührenverzeichnis
(GebVz)

Teil A:

Allgemeine Abrechnungsparameter

1.

Digitale Geobasisdaten

Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, ist mit der Bereitstellung die Lizenz für ein internes Nutzungsrecht für den Lizenznehmer verbunden. Interne Nutzung ist die Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch und die Einstellung in ein internes Informationssystem. Für kostenfrei bereitgestellte Daten werden offene Standardlizenzen verwendet.
Die angegebenen Basisbeträge werden in Abhängigkeit von der Informationsmenge mit dem entsprechenden Ermäßigungsfaktor nach Nr. 1.1.1 oder Nr. 1.1.2 multipliziert und die sich daraus ergebenden Teilbeträge addiert. Sofern nicht anders angegeben, sind die Regelungen nach den Nrn. 1.2 bis 1.5 anzuwenden.
1.1
Ermäßigungsfaktor – Mengenstaffel
1.1.1
Flächengröße
Sofern Geobasisdaten flächenbezogen abgerechnet werden, ermäßigt sich der Basisbetrag nach der Flächengröße je Produkt.
Informationsmenge Landschaftsfläche [km2]
Faktor
bis einschließlich
500
1,0
von
501
0,5
bis
5 000
von
5 001
0,25
bis
25 000
von
25 001
0,125
bis
50 000
ab
50 001
0,0625
1.1.2
Objektanzahl
Sofern Geobasisdaten objektbezogen abgerechnet werden, ermäßigt sich der Basisbetrag nach der Objektanzahl je Produkt.
Informationsmenge Objekt [Anzahl]
Faktor
bis einschließlich
1 000
1,0
von
1 001
0,5
bis
10 000
von
10 001
0,25
bis
100 000
von
100 001
0,125
bis
1 000 000
ab
1 000 001
0,0625
1.2
Mindestbetrag
Für die Bereitstellung von Geobasisdaten wird ein Mindestbetrag erhoben:
Bereitstellungsform
Mindestbetrag
a) Automatisierter Abruf über eine Online-Anwendung
10,00 € je Produkt
b) In allen übrigen Fällen
50,00 € je Auftrag1)

1) [Amtl. Anm.:] Bei Überschreitung eines Zeitaufwands von 30 Minuten je Auftrag werden zusätzlich Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm berechnet.
1.3
Aktualisierung
Für die Bereitstellung aktualisierter Geobasisdaten werden pro Jahr 18 % der Gebühr des Erstbezugs erhoben.
1.4
Vereinbarung zur laufenden Nutzung aktualisierter Geobasisdaten
Bei Abschluss einer mehrjährigen Vereinbarung über Bereitstellung und Lizenzierung der internen Nutzung aktualisierter Geobasisdaten wird für jedes Jahr der Nutzung eine jährliche Gebühr in Höhe von 18 % der Gebühr des Erstbezugs erhoben. Die Gebühr für den Erstbezug ist damit abgegolten. Das Nutzungsrecht gilt für die Laufzeit der Vereinbarung. Das Vereinbarungsgebiet umfasst grundsätzlich mindestens das Gebiet einer Gemeinde.
Die quartalsweise Bereitstellung aktualisierter Geobasisdaten in einem Standardformat, die Nutzung von verfügbaren Download-, Geodatendiensten und Anwendungsprogrammierschnittstellen für die jeweils lizenzierten Geobasisdaten sowie Rechte zur externen Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung oder Wiedergabe) von Geobasisdaten können ohne weitere Gebührenerhebung eingeschlossen werden.
1.5
Verbundene Unternehmen
Bei Abschluss einer mehrjährigen Vereinbarung über die Bereitstellung und Lizenzierung der internen Nutzung aktualisierter Geobasisdaten durch privatrechtliche Unternehmen (Lizenznehmer), kann diese Vereinbarung auf verbundene privatrechtliche Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. des Aktiengesetzes erweitert werden. Für das erste, zweite und dritte einbezogene Unternehmen werden jeweils 50 % der vom Lizenznehmer zu entrichtenden Beträge erhoben. Für das vierte und jedes weitere Unternehmen werden darüber hinaus keine zusätzlichen Beträge erhoben.

2.

Nutzung von Geodatendiensten mit direktem Zugriff auf digitale Geobasisdaten

2.1
Nutzungsabhängiger Tarif mit jährlicher Abrechnung
2.1.1
Abruf von Rasterdaten
Die Daten dürfen nicht im System des Nutzers abgespeichert werden. Die Daten werden nach der Anzahl der abgerufenen Pixel abgerechnet.
Informationsmenge
Basisbetrag
je 1 Million Pixel [MPx]
0,10 €
Der Basisbetrag ermäßigt sich nach der abgerufenen Pixelmenge.
Informationsmenge [MPx]
Faktor
bis einschließlich
1 000
1,0
von
1 001
0,5
bis
10 000
von
10 001
0,25
bis
100 000
von
100 001
0,125
bis
1 000 000
von
1 000 001
0,0625
bis
10 000 000
von
10 000 001
0,03125
bis
100 000 000
ab
100 000 001
0,015625
2.1.2
Abruf von Vektordaten
Für die abgerufenen Objekte werden 100 % des Betrags für den Erstbezug erhoben.
2.1.3
Nutzungsabhängiger Pauschaltarif
Die Wahl dieses Tarifs erfordert eine mindestens zweijährige Vertragsbindung. Der Betrag für die Nutzung von Geodatendiensten mit direktem Zugriff auf Geobasisdaten wird im ersten Nutzungsjahr auf der Grundlage des vom Nutzer dargelegten Nutzungsumfangs festgelegt. Der Betrag für die Folgejahre richtet sich nach dem Nutzungsumfang des jeweiligen Vorjahres.
2.2
Pauschaltarif für ein vereinbartes Gebiet mit jährlicher Abrechnung
2.2.1
Abruf von Rasterdaten
Die Daten dürfen nicht im System des Nutzers abgespeichert werden. Es werden 3 % des Betrags für den Erstbezug der jeweiligen Geobasisdaten erhoben.
2.2.2
Abruf von Vektordaten
Für die abgerufenen Objekte werden 30 % des Betrags für den Erstbezug der jeweiligen Geobasisdaten erhoben.
2.3
Nutzerverwaltung
Für die Nutzerverwaltung werden je registriertem Nutzer pro Jahr 50,00 € berechnet.
3.
Analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben von Geobasisdaten
Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, dürfen analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben nur für den eigenen Gebrauch vervielfältigt werden. Für Mehrfertigungen von analogen Auszügen werden jeweils 30 % des Betrags für die Erstfertigung berechnet.
4.
Bezug von kostenfreien Produkten
Werden kostenfreie Produkte nicht über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste bezogen, fallen mindestens Gebühren nach Nr. 1.2 Buchst. b an. Die Abrechnung des Zeitaufwands richtet sich nach § 2 GebOVerm.
5.
Sonstige Leistungen
Leistungen, die nicht in den Kostenvorschriften der Bayerischen Vermessungsverwaltung genannt sind, werden nach Zeit- und Materialaufwand sowie nach der Bedeutung der Leistung für den Benutzer abgerechnet. Die Abrechnung des Zeitaufwands richtet sich nach § 2 GebOVerm.

Teil B:

Gebühren für Daten des Liegenschaftskatasters

6.
Analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben
Nr.
Auszug
Gebühr
6.1
Flurkarte (auch in Kombinationsprodukten)


bis einschließlich DIN A3
15,00 €

bis einschließlich DIN A1
36,00 €
6.2
Flurstücksnachweis (auch mit Angaben zur Bodenschätzung)


je Flurstück
8,00 €

ab dem 11. Flurstück
4,00 €
6.3
Flurstücks- und Eigentumsnachweis (auch mit Angaben zur Bodenschätzung)

6.3.1
Analoger Auszug


je Flurstück
8,00 €

ab dem 11. Flurstück
4,00 €
6.3.2
Abruf über automatisiertes Abrufverfahren


je Flurstück
4,00 €
6.4
Grundstücksnachweis (auch mit Angaben zur Bodenschätzung)


je Grundstück
8,00 €
6.5
Bestandsnachweis (auch mit Angaben zur Bodenschätzung)


je Buchungsblatt
15,00 €
6.6
Katasterauszug zur Bauvorlage


je Auszug mit bis zu 2 Flurkarten bis einschließlich DIN A3
36,00 €
6.7
Auszug aus dem Fischwasserkataster


je Auszug
20,00 €
6.8
Bestandsnachweis für das Jagdkataster


Erstabgabe
180,00 €

Aktualisierung
50,00 €
6.9
Vermessungszahlen (Grenz- und Streckenmaße)


bis zu fünf Maßzahlen (inklusive Flurkarte bis einschließlich DIN A3)
30,00 €

je weitere angefangene fünf Maßzahlen
15,00 €
6.10
Vermessungsrisse


bis einschließlich DIN A3
20,00 €

bis einschließlich DIN A1
40,00 €
6.11
Planungskarte 1:5 000 (auch in Kombinationsprodukten)


bis einschließlich DIN A3
20,00 €

bis einschließlich DIN A1
40,00 €
7.
Digitale Geobasisdaten
Nr.
Datensatz
Gebühr
7.1
ALKIS-Daten (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem)

7.1.1
Flurstücke


je Flurstück
1,80 €

bayernweit
970 000,00 €
7.1.2
Verwaltungsgebiete
bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste
kostenfrei
7.1.3
Tatsächliche Nutzung (TN)
bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste
kostenfrei
7.1.4
Bodenschätzung (BoSch)


je Objekt
0,60 €

bayernweit
95 000,00 €
7.1.5
Angaben zum Eigentum


je Buchungsblatt
1,80 €

bayernweit
600 000,00 €
7.1.6
ALKIS-Komplettabgabe

7.1.6.1
ohne Angaben zum Eigentum


je Flurstück
2,90 €

bayernweit
1 350 000,00 €
7.1.6.2
mit Angaben zum Eigentum


je Flurstück
3,90 €

bayernweit
1 700 000,00 €
7.1.7
Jagdbare Flurstücke für das Jagdkataster (Nur in Verbindung mit Nr. 6.8) für das Gebiet einer Jagdgenossenschaft, pauschal
45,00 €
7.1.8
ALKIS-Auszüge als digitale Textausgaben

7.1.8.1
Flurstückssachdaten


je Flurstück
1,20 €
7.1.8.2
Eigentumssachdaten


je Flurstück
1,20 €
7.1.8.3
Punktkoordinaten (u. a. von Grenzpunkten und Katasterfestpunkten)


je Objekt
0,15 €
7.2
Hauskoordinaten


je Objekt
0,15 €2)

bayernweit
27 000,00 €2)
7.3
Flurstückskoordinaten


je Objekt
0,15 €

bayernweit
35 000,00 €
7.4
Hausumringe
bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste
kostenfrei3)
7.5
Dreidimensionales Gebäudemodell
bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste
kostenfrei3)
7.6
Digitaler Auszug aus dem Fischwasserkataster


je Fischereirechtsfläche
3,60 €
7.7
ALKIS-Rasterdaten

7.7.1
Parzellarkarte
bei Nutzung über Download, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Geodatendienste
kostenfrei
7.7.2
Flurkarte


je km2
20,00 €

bayernweit
220 000,00 €
7.7.3
Planungskarte 1:5 000


je km2
10,00 €

bayernweit
110 000,00 €
7.7.4
Bodenschätzung


je km2
3,00 €

bayernweit
33 000,00 €

2) [Amtl. Anm.:] Zzgl. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz.
3) [Amtl. Anm.:] Bei Offline-Bereitstellung gemäß Nr. 1.2 Buchst. b zzgl. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz.
8.
Online-Anwendungen
Nr.
Produkt
Gebühr
8.1
BayernAtlas-plus
Es gelten besondere Nutzungsbedingungen.


pro angefangenem Kalendermonat
40,00 €2)
8.2
Ortssuchdienst


Interne Nutzung in Geoanwendungen des Lizenznehmers, die nur die Darstellung der Geobasisdaten erlauben und eine Speicherung oder Weiterverwendung ausschließen, pro Jahr
480,00 €2)

Externe Nutzung in öffentlich zugänglichen Geoanwendungen des Lizenznehmers, die für den Endnutzer nur die Darstellung der Geobasisdaten erlauben und eine Speicherung oder Weiterverwendung ausschließen (beinhaltet die interne Nutzung), pro Jahr
960,00 €2)

2) [Amtl. Anm.:] Zzgl. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz.