Inhalt

GSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 23.01.2007
Anlage 5 (zu § 15 Abs. 2)
Belegungsverpflichtung
(Gymnasium)

Fach bzw. Fächergruppe
Ausbildungsabschnitte und Wochenstunden


12/1
12/2
13/1
13/2
Pflichtbereich
1
Religionslehre/Ethik
2
2
2
2
2
Deutsch
4
4
4
4
3
Mathematik
4
4
4
4
4
Geschichte
2
2
2
2
5
Politik und Gesellschaft
2
2
6
Sport
2
2
2
2
Wahlpflichtbereich

7
Naturwissenschaft 1
3
3
3
3
8
Fremdsprache 11)
3
3
3
3
9
Naturwissenschaft 2 oder Informatik oder spät beginnende Informatik oder Fremdsprache 2
3
3
10
Politik und Gesellschaft
11
Geographie oder Wirtschaft und Recht
2
2
12
Kunst oder Musik
2
2
2
2
Profilbereich





13
Leistungsfach
+24)
+24)
+24)
+24)
14
Wissenschaftspropädeutisches Seminar
2
2
15
gesamte Halbjahreswochenstundenzahl
1266)7)
(16)
(Fächer des Zusatzangebots oder weitere freiwillige Belegung)8)
(2/3)
(2/3)
(2/3)
(2/3)

1) [Amtl. Anm.:] Es ist eine fortgeführte Fremdsprache aus dem Angebot der Schule zu belegen.
2) [Amtl. Anm.:] In Jahrgangsstufe 13 ist die zweite Naturwissenschaft (3-stündig) oder Informatik (3-stündig) bzw. spät beginnende Informatik (3-stündig) als Wahlpflichtfach weiterzuführen, sofern nicht in Jahrgangsstufe 12 der Vertiefungskurs Mathematik (2-stündig) gewählt wurde, oder die zweite Fremdsprache (3-stündig) als Wahlpflichtfach weiterzuführen, sofern nicht in Jahrgangsstufe 12 der Vertiefungskurs Deutsch (2-stündig) gewählt wurde. Für die in Jahrgangsstufe 11 gewählte neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache besteht in Jahrgangsstufe 13 Belegungspflicht. Dies gilt für die sonstige spät beginnende Fremdsprache entsprechend, sofern diese im Wahlpflichtbereich belegt wird. Spät beginnende Informatik und Informatik auf grundlegendem Anforderungsniveau können in Jahrgangsstufe 13 gemeinsam unterrichtet werden, da derselbe Lehrplan zugrundeliegt.
3) [Amtl. Anm.:] In Jahrgangsstufe 13 ist Politik und Gesellschaft oder Geographie oder Wirtschaft und Recht weiterzuführen.
4) [Amtl. Anm.:] Das Leistungsfach wird vier- oder fünfstündig unterrichtet. Im Falle der Wahl des Leistungsfaches Musik entfällt eine der vier Stunden auf den praktischen Unterricht (Instrument/Gesang).
5) [Amtl. Anm.:] Dieser Zeitraum dient insbesondere der Präsentation der Ergebnisse mit Prüfungsgespräch (Präsentationshalbjahr). Im Ausbildungsabschnitt 13/1 wird keine Halbjahresleistung gebildet.
6) [Amtl. Anm.:] 124 im Falle des § 19 Abs. 1 Satz 4 und 5.
7) [Amtl. Anm.:] Im Fall von § 19 Abs. 8 Satz 1 und 2 ist eine Unterschreitung ausnahmsweise möglich.
8) [Amtl. Anm.:] Die Schule kann im Rahmen ihrer Ressourcen Fächer des Zusatzangebots oder die Wahl bzw. Weiterführung nicht belegungspflichtiger Fächer des Wahlpflichtbereichs anbieten.