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Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 22.08.1998

b) Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie ihre Stellvertretung

Art. 34 Rechtsstellung der ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
Art. 35 Rechtsstellung der weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
Art. 36 Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderats
Art. 37 Zuständigkeit der ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
Art. 38 Verpflichtungsgeschäfte; Vertretung der Gemeinde nach außen
Art. 39 Stellvertretung; Übertragung von Befugnissen