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Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 22.08.1998
a) Der Gemeinderat und seine Ausschüsse
Art. 30 Rechtsstellung; Aufgaben des Gemeinderats
Art. 31 Zusammensetzung des Gemeinderats
Art. 32 Aufgaben der Ausschüsse
Art. 33 Zusammensetzung der Ausschüsse; Vorsitz