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Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 22.08.1998

2. Abschnitt Rechtsstellung und Wirkungskreis

Art. 5 Kreisangehörigkeit und Kreisfreiheit
Art. 5a Eingliederung in den Landkreis; Große Kreisstadt
Art. 6 Allseitiger Wirkungskreis
Art. 7 Eigene Angelegenheiten
Art. 8 Übertragene Angelegenheiten
Art. 9 Weitere Aufgaben der kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte