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Text gilt ab: 01.01.2020
Fassung: 07.11.2006

Abschnitt III Stimmzettel, Wahlscheine, Briefwahlunterlagen

§ 30 Äußere Beschaffenheit der Stimmzettel
§ 31 Form und Inhalt der Stimmzettel
§ 32 Herstellung der Stimmzettel, der Wahlscheine und der Briefwahlunterlagen
§ 33 Wahlunterlagen bei Zusammentreffen mehrerer Wahlen