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Text gilt ab: 01.01.2020
Fassung: 07.11.2006

Abschnitt I Stimmbezirke, Wählerverzeichnisse

§ 12 Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen
§ 13 Bildung der allgemeinen Stimmbezirke, Sonderstimmbezirke
§ 14 Inhalt und Form der Wählerverzeichnisse
§ 15 Eintragung in das Wählerverzeichnis
§ 16 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
§ 17 Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen
§ 18 Einsicht in die Wählerverzeichnisse
§ 19 Beschwerden gegen die Wählerverzeichnisse
§ 20 Berichtigung der Wählerverzeichnisse
§ 21 Abschluss der Wählerverzeichnisse