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Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 07.11.2006

Abschnitt I Grundsätze

Art. 39 Wählbarkeit für das Amt der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und der Landrätin oder des Landrats
Art. 40 Wahlrechtsgrundsätze
Art. 41 Amtszeit der ehrenamtlichen ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
Art. 42 Amtszeit der berufsmäßigen ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, der Landrätinnen und Landräte
Art. 43 Beginn und Verlängerung der Amtszeit, Beauftragte
Art. 44 Festsetzung eines abweichenden Wahltermins