GLKrWG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 07.11.2006

Abschnitt II Wahlvorschläge

Art. 24 Wahlvorschlagsrecht
Art. 25 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Art. 26 (aufgehoben)
Art. 27 Unterstützung von Wahlvorschlägen
Art. 28 Eintragung in Unterstützungslisten, Eintragungsscheine
Art. 29 Aufstellung der sich bewerbenden Personen
Art. 30 Beauftragte für die Wahlvorschläge
Art. 31 Einreichung der Wahlvorschläge
Art. 32 Zulassung der Wahlvorschläge
Art. 33 Bekanntmachung und Reihenfolge der Wahlvorschläge