GDozPO
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 17.10.2006

Vierter Teil Abschluss der Prüfung

§ 17 Zeugnisse und Urkunden
§ 18 Anerkennung von Gebärdensprachdozentinnen und -dozenten ohne Prüfung
§ 19 Rücktritt und Versäumnis
§ 20 Unterschleif
§ 21 Wiederholung der Prüfung