GDG
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 10.05.2022
Kapitel 2 Zuständigkeiten
Art. 4 Aufgaben der Gesundheitsbehörden, Regelzuständigkeit der Gesundheitsämter
Art. 5 Beurteilung der Dienstfähigkeit
Art. 6 Zusammenwirken mit anderen Behörden und Stellen