GDG
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 10.05.2022

Kapitel 2 Zuständigkeiten

Art. 4 Aufgaben der Gesundheitsbehörden, Regelzuständigkeit der Gesundheitsämter
Art. 5 Beurteilung der Dienstfähigkeit
Art. 6 Zusammenwirken mit anderen Behörden und Stellen