BayFwG
Text gilt ab: 01.09.2020
Fassung: 23.12.1981

II. Abschnitt Die Feuerwehren

Art. 4 Arten und Aufgaben der Feuerwehren
Art. 5 Freiwillige Feuerwehr
Art. 6 Feuerwehrdienst
Art. 7 Kinder- und Jugendfeuerwehr
Art. 8 Feuerwehrkommandant
Art. 9 Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden
Art. 10 Erstattungsansprüche von Arbeitgebern
Art. 11 Entschädigung des Feuerwehrkommandanten und anderer Feuerwehrdienstleistender
Art. 12 Hauptberufliche Kräfte Freiwilliger Feuerwehren; Ständige Wachen
Art. 13 Heranziehung zum Feuerwehrdienst; Pflichtfeuerwehr
Art. 14 Berufsfeuerwehr
Art. 15 Werkfeuerwehr
Art. 16 Zusammenarbeit mehrerer Feuerwehren einer Gemeinde
Art. 17 Überörtliche Hilfe der gemeindlichen Feuerwehren
Art. 18 Einsatzleitung