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Text gilt ab: 01.05.2023

8.   Buchungsstelle

Der Fahrkostenzuschuss ist bei dem Titel des einschlägigen Kapitels rechnungsmäßig nachzuweisen, aus dem die Dienstbezüge des Beamten gezahlt werden. Das Gleiche gilt, wenn die Bezüge aus Titelgruppen gezahlt werden.