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Text gilt ab: 01.05.2023

6. Antrag

Der Fahrkostenzuschuss wird aufgrund eines schriftlichen Antrags [Anlage*)] gewährt. Der Antrag ist bei der Beschäftigungsbehörde einzureichen. Diese stellt fest, ob die Angaben des Beamten vollständig und richtig sind und leitet den Antrag an die für die Festsetzung und Anordnung der Bezüge zuständige Stelle weiter. Diese entscheidet über den Antrag.

*) [Amtl. Anm.:] Anlage nicht abgedruckt.