FakO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 09.05.2017
Anlage 9 (zu § 13)
Stundentafel für die Fachakademie für Sozialpädagogik
Fächer |
Wochenstunden |
---|---|
1. und 2. Studienjahr | |
Pflichtfächer |
|
Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik1 |
10 |
Politik und Gesellschaft sowie Soziologie 2 |
3 |
Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung |
2 |
Ökologie/Gesundheitspädagogik |
2 |
Recht und Organisation |
2 |
Literatur- und Medienpädagogik |
3 |
Englisch3 |
3 |
Deutsch4 |
4 |
Theologie/Religionspädagogik, nach Konfession5 |
3 |
Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung6 |
8 |
Kunst- und Werkpädagogik7 |
7 |
Musik- und Bewegungspädagogik8 |
7 |
Übungen9 |
6 |
Sozialpädagogische Praxis10 |
12 |
Gesamtsumme |
72 |
Zusatzfach Mathematik11 |
6 |
Wahlfächer gemäß § 13 Abs. 4 |
1 [Amtl. Anm.:] Davon zwei Stunden im gewählten Vertiefungsgebiet I oder II.
2 [Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
3 [Amtl. Anm.:] Bei einer Teilnahme an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ist in diesem Fach die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen.
4 [Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
5 [Amtl. Anm.:] Oder Ethik und ethische Erziehung gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 1.
6 [Amtl. Anm.:] Davon zwei Stunden im gewählten Vertiefungsgebiet I oder II.
7 [Amtl. Anm.:] Davon drei Stunden Kunstpädagogik und drei Stunden Werkpädagogik.
8 [Amtl. Anm.:] Davon drei Stunden Musikpädagogik, eine Stunde Rhythmik und zwei Stunden Bewegungspädagogik.
9 [Amtl. Anm.:] Übungen zu sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und zu ausgewählten Fachbereichen; sie dienen der Vertiefung und der persönlichen und beruflichen Schwerpunktsetzung. Der Bezug zu einem Lernfeld, zu den Fächern, zu den Förderschwerpunkten, zu ausgewählten Arbeitsfeldern oder Zielgruppen muss deutlich werden.
10 [Amtl. Anm.:] Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten.
11 [Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen, sofern eine nicht auf bestimmte Studiengänge beschränkte Fachhochschulreife erworben werden soll.