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FakO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 09.05.2017
§ 29
Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs
Verlassen Studierende während des Studienjahres die Fachakademie oder werden sie entlassen, so erhalten sie auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs und über die während des laufenden Studienjahres bis zum Ausscheiden erzielten Leistungen.