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FachV-nVD
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 25.10.2011
§ 36
Zulassungsverfahren
1Das Zulassungsverfahren wird von der Bayerischen Verwaltungsschule durchgeführt und mindestens zwei Monate vor Beginn im Bayerischen Staatsanzeiger ausgeschrieben. 2Es soll einmal im Kalenderjahr stattfinden.