FachV-ebtD
Text gilt ab: 01.09.2021
Fassung: 12.12.2013

Teil 2 Fachlicher Schwerpunkt eichtechnischer Dienst

Abschnitt 1 Sonstiger Qualifikationserwerb für die erste Qualifikationsebene (§ 2)
Abschnitt 2 Vorbereitungsdienst bei Einstieg in der zweiten oder dritten Qualifikationsebene (§§ 3–12)
Abschnitt 3 Ausbildungsqualifizierung (§ 13)