FachV-VermGeo
Text gilt ab: 01.10.2020
Fassung: 28.09.2012

Teil 5 Modulare Qualifizierung

§ 56 Zuständigkeit
§ 57 Konzepte zur modularen Qualifizierung
§ 58 Teilnahmevoraussetzungen
§ 59 Umfang und Dauer der Maßnahmen
§ 60 Abschluss der Maßnahmen
§ 61 Prüfung und Teilnahmebescheinigung; Abschluss der modularen Qualifizierung
§ 62 Rücktritt und Versäumnis; Wiederholungsmöglichkeit; Nachteilsausgleich