FachV-VermGeo
Text gilt ab: 01.02.2026
Fassung: 28.09.2012

Teil 5 Modulare Qualifizierung

§ 54 Zuständigkeit
§ 55 Konzepte zur modularen Qualifizierung
§ 56 Teilnahmevoraussetzungen
§ 57 Umfang und Dauer der Maßnahmen
§ 58 Abschluss der Maßnahmen
§ 59 Prüfung und Teilnahmebescheinigung; Abschluss der modularen Qualifizierung
§ 60 Rücktritt und Versäumnis; Wiederholungsmöglichkeit; Nachteilsausgleich