FachV-VermGeo
                        
                        
                            Text gilt ab: 01.10.2020
                        
                        
                            Fassung: 28.09.2012
                        
                        Teil 5 Modulare Qualifizierung
§ 56 Zuständigkeit
        § 57 Konzepte zur modularen Qualifizierung
        § 58 Teilnahmevoraussetzungen
        § 59 Umfang und Dauer der Maßnahmen
        § 60 Abschluss der Maßnahmen
        § 61 Prüfung und Teilnahmebescheinigung; Abschluss der modularen Qualifizierung
        § 62 Rücktritt und Versäumnis; Wiederholungsmöglichkeit; Nachteilsausgleich