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FachV-Pol/VS
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 09.12.2010
§ 1
Fachliche Schwerpunkte
1In der Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz (Fachlaufbahn) werden die fachlichen Schwerpunkte
1.
Polizeivollzugsdienst,
2.
Wirtschaftskriminaldienst,
3.
Technischer Computer- und Internetkriminaldienst,
4.
Technischer Polizeivollzugsdienst sowie
5.
Sicherheitsbereich im Landesamt für Verfassungsschutz
gebildet. 2Die Vorschriften des Leistungslaufbahngesetz (LlbG) sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sind anzuwenden, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt.