FachV-Lw
Text gilt ab: 01.07.2019
Fassung: 27.11.2019

Teil 4 Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene

§ 42 Zuständigkeit, Bekanntmachung, Anmeldung
§ 43 Zulassungsausschuss
§ 44 Prüfungsgebiete
§ 45 Ermittlung der Gesamtprüfungsnote
§ 46 Unterrichtung und Auswahl der Beteiligten
§ 47 Dauer und Inhalt der Ausbildungsqualifizierung