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FachV-LE/QE2+3
Text gilt ab: 01.03.2021
Fassung: 02.12.2012
§ 3
Auswahlverfahren
(1) Die Bewerbung auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene ist beim jeweiligen Ausbildungsamt einzureichen, das über die Einstellung nach Bedarf und Eignung der Bewerber und Bewerberinnen entscheidet.
(2) 1Die Bewerbung auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene ist beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Staatsministerium) einzureichen, das über die Einstellung nach Bedarf und Eignung der Bewerber und Bewerberinnen in einem Auswahlverfahren entscheidet. 2Zur Feststellung der Eignung wird eine Rangliste erstellt, die sich nach dem Gesamtergebnis der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 genannten Abschlussprüfung sowie nach dem Ergebnis eines strukturierten Einstellungsgesprächs richtet. 3Das Einstellungsgespräch wird zur Feststellung der außerfachlichen Kompetenzen der Bewerber und Bewerberinnen durchgeführt und mit einer Notenskala von 1,00 bis 5,00 bewertet. 4Die Dauer soll zwei Stunden pro Bewerber bzw. Bewerberin nicht übersteigen. 5Bewerber und Bewerberinnen, bei denen das Einstellungsgespräch mit einer Note schlechter als 4,00 bewertet wurde, sind vom weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen und können nicht in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden.
(3) 1Bei der Ermittlung der Rangfolge nach Abs. 2 wird das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung mit 60 v.H. und das Ergebnis des strukturierten Einstellungsgesprächs mit 40 v.H. gewichtet. 2Bereits erworbene einschlägige berufliche Erfahrungen und besondere Fachkenntnisse können in der Rangliste mit einer Verbesserung der Note bis zu einer halben Notenstufe berücksichtigt werden. 3Die Zahl der Einladungen zum strukturierten Gespräch kann begrenzt werden; hierbei ist auf das Ergebnis der Abschlussprüfung abzustellen.