FSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 15.05.2017

Abschnitt 1 Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Fachschulen

§ 60 Gliederung der Prüfung
§ 61 Erster Prüfungsabschnitt
§ 62 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 63 Berufspraktikum
§ 64 Zweiter Prüfungsabschnitt
§ 65 Festsetzung des Prüfungsergebnisses
§ 66 Abschlusszeugnis, Nachprüfung