FSO
                        
                        
                            Text gilt ab: 01.08.2025
                        
                        
                            Fassung: 15.05.2017
                        
                        Kapitel 3 Fachschulen für Heilerziehungspflege
Abschnitt 1 Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Fachschulen (§§ 42–47)
            Abschnitt 2 Abschlussprüfung für andere Bewerber (§§ 48–51)