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FSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 15.05.2017
§ 63
Berufspraktikum
Die Note für das Berufspraktikum wird auf Grund
1.
der Noten der Berichte des Praktikumsbetreuers über die Besuche an der Praktikumsstelle,
2.
der Note für den Praktikumsbericht der Praktikantin oder des Praktikanten und
3.
der schriftlichen Zwischen- und Abschlussbeurteilung der Praktikumsstelle gemäß § 12a Abs. 3 Satz 2 über die Tätigkeiten, die fachlichen Leistungen und das Verhalten der Praktikantin oder des Praktikanten,
durch den Prüfungsausschuss festgesetzt und der Schülerin oder dem Schüler vor dem Colloquium mit geteilt.