Inhalt

FSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 15.05.2017
§ 53
Schriftliche Prüfung
Eine schriftliche Prüfung ist abzulegen im Fach Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie und umfasst dessen gesamten Unterrichtsstoff: Bearbeitungszeit 120 Minuten.