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ZAPO-F II
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 12.12.1996
§ 25
Wiederholung der Erweiterungsprüfung
1Für die Wiederholung der Erweiterungsprüfung gilt § 7 entsprechend. 2Wurde die Zweite Lehramtsprüfung bestanden, die Prüfung im Erweiterungsfach jedoch nicht bestanden, so erfolgt die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung außerhalb des Vorbereitungsdienstes.