FOBOSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 28.08.2017

Kapitel 3 Abschlussprüfungen für andere Bewerber

§ 40 Zulassung
§ 41 Prüfungsgegenstände und Prüfungsverfahren
§ 42 Festsetzung des Prüfungs- und Abschlussergebnisses, weitere Regelungen
§ 43 Zusätzliche Regelungen für Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen