FOBOSO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 28.08.2017

Teil 5 Prüfungen

Kapitel 1 Abschlussprüfungen für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Beruflicher Oberschulen (§§ 27–37)
Kapitel 2 Allgemeine Hochschulreife (§§ 38–39)
Kapitel 3 Abschlussprüfungen für andere Bewerber (§§ 40–43)