Text gilt ab: 01.05.2014
3.
Einschätzung während der Probezeit (Art. 55 Abs. 1 LlbG)
1
Einschätzungen sind nach dem Muster der Anlage 5 der VV-BeamtR zu erstellen.
2
Auf Abschnitt 3 Nr. 9.1 VV-BeamtR wird verwiesen.