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EinstellungsV/BLGA
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 29.07.1966
§ 3
In das Beamtenverhältnis auf Probe kann in den Laufbahnen des technischen Dienstes bei der LGA eingestellt werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
1.
beim höheren technischen Dienst
a)
ein durch die Diplomhauptprüfung abgeschlossenes technisches Studium an einer deutschen Technischen Hochschule oder Universität oder eine vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte außerhalb der Bundesrepublik abgelegte Prüfung in einer für den Dienst bei der LGA in Betracht kommenden Fachrichtung;
b)
mindestens drei Jahre praktische Tätigkeit als Ingenieur oder Chemiker nach Absolvierung der Hochschule, davon mindestens eineinhalb Jahre Ausbildung oder Tätigkeit bei der LGA;
c)
soweit eine Tätigkeit auf dem Gebiet des Patentwesens bei der LGA vorgesehen ist, außerdem eine Ausbildungszeit von sechs Monaten beim Deutschen Patentamt;
2.
beim gehobenen technischen Dienst
a)
Ingenieurprüfung an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Ingenieurschule oder eine vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannte außerhalb der Bundesrepublik abgelegte Prüfung;
b)
mindestens drei Jahre praktische Tätigkeit als Ingenieur oder Chemiker nach Absolvierung der Ingenieurschule, davon mindestens zwei Jahre Ausbildung oder Tätigkeit bei der LGA;
c)
soweit eine Tätigkeit auf dem Gebiet des Patentwesens bei der LGA vorgesehen ist, außerdem eine Ausbildungszeit von drei Monaten beim Deutschen Patentamt;
3.
beim mittleren technischen Dienst
a)
erfolgreicher Abschluß der Volksschule, abgeschlossene fachliche Ausbildung in einem für den Dienst bei der LGA in Betracht kommenden Beruf;
b)
mindestens drei Jahre Tätigkeit im erlernten Beruf nach der Gesellenprüfung oder die Meisterprüfung;
c)
zusätzlich mindestens zwei Jahre Tätigkeit bei der LGA; falls die zeitliche Voraussetzung gemäß Buchst. b nicht voll erfüllt ist, ist eine entsprechend längere Dienstzeit bei der LGA erforderlich;
d)
soweit eine Tätigkeit auf dem Gebiet des Patentwesens bei der LGA vorgesehen ist, außerdem eine Ausbildungszeit von drei Monaten beim Deutschen Patentamt.