BayEUG
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 31.05.2000

a) Allgemeine Grundsätze

Art. 26 Staatliche Schulen
Art. 27 Kommunale Schulen
Art. 28 Erfordernisse der Raumordnung
Art. 29 Bezeichnung von Schulen und Schülerheimen
Art. 30 Unterricht und sonstige Schulveranstaltungen
Art. 30a Zusammenarbeit von Schulen, kooperatives Lernen
Art. 30b Inklusive Schule
Art. 31 Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Einrichtungen der Erziehung, Bildung und Betreuung; Mittagsbetreuung